Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rauch AG

 
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Rauch AG und seinen Kunden. Sie gelten für alle Verträge, Angebote und Lieferungen. 
 

1. Angebote und Verträge

Unsere Offerten sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande oder wenn wir vom Verkäufer mit der Durchführung der Produktion beauftragt werden. Änderungen und Ergänzungen erfolgen schriftlich. Zusagen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Angaben in Prospekten und Preislisten sind nicht verbindlich. Bei vorgelegten Farb- und Holzmustern können geringfügige, naturbedingte Abweichungen in Struktur und Farbe auftreten. Fremde Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Sobald die Produktion aufgenommen wurde, besteht eine Abnahmeverpflichtung. Änderungen der Aufträge sind möglich, jedoch vor Materialeinkauf und Produktionsbeginn. Diese Kosten werden nach Aufwand verrechnet.

2. Spezialfabrikation

Bei Nachbestellungen kann nicht garantiert werden, dass das gleiche Furnier wie in der vorausgegangenen Lieferung vorhanden ist. Abweichungen in Farbe und Struktur sind zulässig. Bei Spezialanfertigungen oder Anfertigungen nach Plänen von Kunden übernehmen wir nur die Garantie für die von uns ausgeführten Arbeiten, jedoch nicht für die Planungen oder Konstruktionen, die nicht von uns ausgeführt wurden. Die Mehrkosten für fehlerhafte Pläne oder Konstruktionen werden nach Aufwand berechnet. Die Produktion muss nach Zertifizierung (z.B. Türen mit Brandschutzprüfung) durchgeführt werden. Falls der Kunde explizite Änderungen wünscht, übernehmen wir keine Verantwortung für die Nichteinhaltung der geprüften Pläne. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Prüfung endet und er selbst für die Nachprüfungen verantwortlich ist.

3. Furnierzusammenstellung

Der Produzent ist frei, Rift-, Halbrift- oder Bildfurnier zu verwenden. Die Furniere sind in der Regel gestürzt. Sollte die Furniere geschoben werden, ist dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich zu verlangen. Wird das Furnier oder die Platten vom Kunden angeliefert, so trägt dieser die Verantwortung für die uns angelieferte Ware (Feuchtigkeit, Herkunft, Optik, Farbton usw.). Ohne schriftliche Anweisung wird die Ware nach unserem Gutdünken bestmöglich verarbeitet.

4. Oberflächenschliff

Die Platten werden maschinell geschliffen und, der Feinschliff erfolgt durch den Verarbeiter.

5. Lieferfrist

Die in unserer Auftragsbestätigung genannten Termine beziehen sich grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Sie gelten nur dann, wenn wir sie schriftlich verbindlich bestätigt haben. Es besteht keine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse. Bei Akonto und Vorauszahlungen wird der Auftrag erst in Produktion gehen, nachdem der vereinbarte Betrag bei uns eingegangen ist. Eine verspätete Zahlung kann zu einer Verzögerung des Liefertermins führen.

6. Lieferung und Gefahrenübertragung

Die Lieferung erfolgt ab Werk per Camion. Wir organisieren den Transport auf Ihre Kosten. Die Gefahr übergeht dem Käufer, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wurde.

7. Gewährleistung

Falls die Nachbesserung fehlschlagen sollte, kann der Käufer die Ware zurückgeben oder eine Minderung des Preises verlangen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen.

8. Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.

9. Reklamationen

Reklamationen wegen der Qualität der Produkte sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang und vor der Weiterverarbeitung schriftlich an uns zu richten. Beanstandungen nach der Verarbeitung, Veredelung oder Oberflächenbehandlung werden nicht berücksichtigt. Bei Beschädigung der Platten sind sofort entsprechende Vorbehalte anzubringen und allfällige Entschädigungsansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.

10. Zahlungen

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen Vorauszahlung. Bei Auftragserteilung 2/3 des Rechnungsbetrages und 1/3 vor der Auslieferung. Zahlungen gelten als bezahlt, wenn wir frei darüber verfügen können. Skontoabzüge, die verspätet einbezahlt wurden, werden nachbelastet. Ein förmliches Mahnverfahren ist nicht erforderlich. Die Mahnspesen belaufen sich auf Fr. 35.00. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins in der Höhe von 5 % erhoben.

11. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns beglichen hat. Der Käufer tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der unter Vorbehalt gelieferten Ware sicherheitshalber an uns ab. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, darf er über die unter Vorbehalt gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr verfügen und Forderungen selbst einziehen. Unsere Ware darf weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Zugriffe auf die „unter Vorbehalt“ gelieferte Ware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Sollte die Realisierung unserer Forderungen gefährdet sein, so hat uns der Käufer die Zurücknahmen der „unter Vorbehalt“ gelieferten Ware zu ermöglichen oder die Abtretung der Forderung seinen Kunden mitzuteilen und uns die erforderlichen Dokumente herauszugeben. In der Rücknahme von „unter Vorbehalt“ gelieferter Ware liegt kein Rücktritt vor.

12. Geistiges Eigentum

Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die zur Produktion bereitgestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzen. Wir behalten das Recht vor, auf die hergestellten Produkte (z.B. Logo, Firmennamen) als Referenz zu verweisen.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

14. Schlussbestimmungen

Der Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 3454 Sumiswald. Gerichtsstand für Verträge mit natürlichen und juristischen Personen ist 3400 Burgdorf. Über das Vertragsverhältnis entscheidet schweizerisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen unberührt. Die Rechte des Bestellers sind nicht übertragbar.

Erfüllungsort: Gerichtsstand ist Sumiswald
Rauch AG, 3454 Sumiswald, 02.04.24 (aktualisiert)
holzwerk emmental by Rauch AG
Eystrasse 46
3454 Sumiswald
Tel. 034 431 15 12
www.rauchag.ch